Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen
de.mem-geutec Umwelt- und Abwassertechnik GmbH, Langenberger Str. 215, 42551 Velbert
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Firma De.mem-GeUTec Umwelt- und Abwassertechnik GmbH, (nachfolgend De.mem-GeUTec), und ihren Kunden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebote
Die Firma De.mem-GeUTec unterbreitet dem Kunden ein schriftliches Angebot. Dieses Angebot ist freibleibend. Technische und sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dieses Angebot der De.mem-GeUTec versteht sich als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes zum Vertragsabschluss.
3. Preise
Alle Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Sofern durch Tätigkeiten von De.mem-GeUTec in Zusammenhang mit dem Auftrag Abfälle anfallen, entsorgt sie der Auftraggeber auf eigene Kosten. Der Auftraggeber trägt auch die Kosten, die dadurch entstehen, dass im Zusammenhang mit dem Auftrag etwaige Altanlagen demontiert, werden müssen, es sei denn, es wurde etwas Anderes mit De.mem-GeUTec vereinbart.
Ändern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgeblichen Kostenfaktoren wesentlich, so werden sich De.mem-GeUTec und der Auftraggeber eine Anpassung der Preise verständigen. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn sich die Preise für Material, das De.mem-GeUTec zur Erfüllung des Auftrages benötigt, in dem Zeitraum zwischen verbindlicher Beauftragung und Fertigstellung des Werkes um mindestens 5% erhöht haben. Einigen sich die Parteien nicht binnen einem Monat – beginnend mit dem Zugang der Mitteilung von De.mem-GeUTec beim Auftraggeber -, hat De.mem-GeUTec das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen ab Scheitern der Verhandlungen zu kündigen.
De.mem-GeUTec ist bei neuen Aufträgen oder Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
4. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der De.mem-GeUTec bis zur Erfüllung sämtlicher ihr, gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, zustehender Ansprüche. (Kontokorrentvorbehalt). Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nicht davon abhängig, dass De.mem-GeUTec zuvor vom Vertrag zurücktritt. Der Kunde ist verpflichtet, De.mem-GeUTec einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Firmensitzwechsel hat der Kunde De.mem-GeUTec unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Eine Weiterveräußerung – mit Ausnahme im ordentlichen Geschäftsverkehr –, Sicherungsübereignung, Verpfändung oder Besitzübertragung der Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, ist dem Kunden ohne schriftliche Zustimmung seitens De.mem-GeUTec nicht gestattet.
5. Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Ware wird nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare technische Änderungen sowie Abweichungen bleiben vorbehalten und sind vom Kunden zu dulden.
6. Lieferung
Von De.mem-GeUTec genannte Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
Im Fall höherer Gewalt und bei anderen Umständen (z. B. Betriebsstörungen, Streiks), die von De.mem-GeUTec nicht zu vertreten sind, ist De.mem-GeUTec berechtigt, die Lieferung während der Dauer der Behinderung zu verschieben und im Fall einer unzumutbaren Länge der Behinderung, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Fall des Versandes erfolgt die Lieferung EXW. Die Gültigkeit der Incoterms wird vereinbart. De.mem-GeUTec ist zu Teilleistungen berechtigt, die von De.mem-GeUTec gegebenenfalls in Teilrechnungen abgerechnet werden können, wenn die Art des
Liefergegenstandes dies gestattet. Ort der Erfüllung ist der Hauptfirmensitz des Kunden, es sei denn, es wurde anderes vereinbart.
6a Erfüllungsverweigerung
Wenn der Kunde nach Abschluss des Kaufvertrages dessen Erfüllung verweigert, ist De.mem-GeUTec berechtigt, 40% des Bestellpreises als pauschalen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sonderanfertigungen werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt. Weitergehende gesetzliche Rechte der De.mem-GeUTec bleiben unberührt.
7. Planungen
Planungen durch De.mem-GeUTec erfolgen grundsätzlich nach den Regeln der Technik sowie nach den durch den Auftraggeber vorgelegten technischen Anforderungen und Angaben. Grundsätzlich sind alle Planungen nur schematischer Natur und den Gegebenheiten des jeweiligen Objekts eigenverantwortlich durch den Kunden/Auftraggeber anzupassen. Der Auftraggeber hat alle Einzelheiten der Planungen eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und Montagen/Inbetriebnahmen nach den gültigen Regeln der Technik und DIN-Vorschriften zu erstellen, UV-Vorschriften sind einzuhalten. De.mem-GeUTec behält sich grundsätzlich vor, Beratungs- und Planungskosten, insbesondere vor Ort, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Bei Auftragserteilung können diese von De.mem-GeUTec im Einzelfall angerechnet werden. Hierzu besteht jedoch keine Verpflichtung.
7a Montage
Montagearbeiten erfolgen grundsätzlich im Umfang der Auftragsbestätigung und nach VOB. Grundsätzlich ausgenommen davon sind Stemm-, Maler-, Maurer-, Elektro-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten sowie Baugerüste, soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Nicht vorhersehbare Verzögerungen oder Erschwernisse werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten ausgeführt, ist Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäfts-Lagerräume des Verkäufers verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei Anlieferung gilt die Übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferstelle auf befestigter Fahrbahn auf dem Wagen zur Verfügung gestellt wurde. Das Abladen ist vom Kunden zu veranlassen. Abladehilfe durch den Transportführer schließt jegliche Haftung aus. Die unbeanstandete Übernahme der Sendung durch den Transportführer gilt als Beweis für die einwandfreie Beschaffenheit der Ware, der Verpackung und der ordnungsmäßigen Verladung, soweit es sich um sichtbare oder bei pflichtgemäßer Prüfung erkennbare Mängel handelt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass die Verpackung oder Verladung bei Übergabe der Sendung an den Transportführer Mängel aufwies oder nicht ordnungsgemäß erfolgte. Verlangt der Kunde ganz oder/und teilweise das Abladen, Transportieren oder Installieren der Ware, so ist De.mem-GeUTec berechtigt, diesen Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Leistungen werden ausschließlich auf eigene Gefahr des Kunden und auf dessen Haftung erbracht. Es ist Sache des Kunden für geeignete Abladehilfen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen kostenlos zur Verfügung zu stellen. De.mem-GeUTec ist berechtigt Wartezeiten ihrer Transportführer über 15 Minuten in Rechnung zu stellen.
9. Verpackungen
De.mem-GeUTec ist berechtigt, die Verpackung nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung von transport- und produktionstechnischen Gesichtspunkten zu wählen. Stets bestimmt das größte Maß der Einheit die Verpackungslänge. Verpackungen, Versicherungen und sonstige Kosten des Versandes sind, wenn nicht anderes bestätigt, im Preis nicht enthalten. Erfolgt der Abschluss eines Versicherungsvertrages auf Wunsch des Kunden, so wird De.mem-GeUTec nur als Vermittler für den Kunden tätig. Einwegverpackungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
10. Rücktritt
De.mem-GeUTec braucht nicht zu liefern, wenn De.mem-GeUTec oder ein Vorlieferant die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und De.mem-GeUTec die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und De.mem-GeUTec ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. De.mem-GeUTec ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde, über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder er seine Zahlungen eingestellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sein denn der Kunde leistet unverzüglich Vorkasse oder ausreichende Sicherheit. De.mem-GeUTec muss nicht liefern, wenn der Kunde einer Vorauskassenvereinbarung nicht innerhalb acht Tagen nach Bestelldatum/Auftragsbestätigungs-Datum nachgekommen ist.
11. Warenrücknahme
Warenrücknahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wird fallbezogen hiervon abgewichen, so bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch De.mem-GeUTec. Dem Kunden entsteht hiermit kein erweiterter Rechtsanspruch auf weitere Rückgaben ohne vorherige Zustimmung. Nimmt De.mem-GeUTec Ware zurück, so ist diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Gebrauchte Ware, verschmutzte Ware, oder Ware, welche nicht in einem wieder verkaufbaren Zustand ist, oder /und deren Verpackung geöffnet ist, wird nicht zurückgenommen, De.mem-GeUTec behält sich vor diese Ware mit einer Frist von acht Tagen zu verschrotten, ohne dass dem Kunden daraus ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. Die Kosten hierfür stellt De.mem-GeUTec dem Kunden in Rechnung. Dies gilt auch für Ware die De.mem-GeUTec ohne Aufforderung und Zustimmung zugesandt wird. Stimmt De.mem-GeUTec einer Warenrückgabe zu, so erfolgt dies unter Abzug von 40% Rückgabekosten. Eine Verrechnung der zurück gegebenen Ware seitens des Kunden, mit noch offenen Forderungen der Firma De.mem-GeUTec ist nicht statthaft, der Kunde erhält eine Gutschrift, oder es erfolgt Barauszahlung per Überweisung (Internetgeschäfte). Diese Rückgabebedingungen gelten ausdrücklich auch für Internetgeschäfte mit gesetzlichem 14-tägigem Rücktrittsrecht nach Auftragserteilung /Bestellung.
12 Gewährleistung/Mängelhaftung
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten von der Ablieferung an. Die Hemmung der Verjährung wird ausgeschlossen, soweit sie 12 Monate übersteigt.
De.mem-GeUTec leistet im Rahmen der von den einzelnen Herstellern gewährten Garantie, Gewährleistung.
De.mem-GeUTec haftet nicht für Bedienungsfehler des Kunden.
Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Sämtliche Mängel sind schriftlich innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen zu melden. Der Kunde kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt oder De.mem-GeUTec die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Anspruch auf Ersatz der Mangelschäden oder Mangelfolgeschäden, oder auf wie auch immer gearteten Schadensersatz sind ausgeschlossen. Der Ersatz von leicht fahrlässiger Weise verursachter Verzugsschäden neben der Leistung ist auf 5% des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von Ein-, Aus- oder sonstigen Austauschkosten (Aufwendungen) ist, soweit die Wesentlichkeitsschwelle von 50€ überschritten wird, maximal in Höhe von 10% des Kaufpreises ersatzfähig.
Sollten über die vom Kunden behaupteten Mängel keine Einigung erzielt werden, so sind De.mem-GeUTec oder der Kunde berechtigt, einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz von De.mem-GeUTec zu benennenden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als Schiedsgutachter zu beauftragen. Gegen dessen Feststellungen bleibt den Vertragsparteien der Rechtsweg im gesetzlichen Umfang vorbehalten. Die Kosten des Sachverständigen trägt die unterliegende Vertragspartei, bei teilweisem Obsiegen bzw. Unterliegen werden die Kosten angemessen verteilt. Bei unberechtigten Reklamationen und Rücklieferungen behält De.mem-GeUTec sich vor, die entstandenen Kosten für Überprüfung und Transportkosten in Rechnung zu stellen. Ersatzlieferungen erfolgen grundsätzlich zuerst mit Berechnung, nach Prüfung des angegebenen Mangels und dessen berechtigte Feststellung, erfolgt eine Gutschrift. Rechnungskürzungen auslaufenden Forderungen, Zahlungseinbehalte oder /und Verrechnungen seitens des Kunden sind nicht zulässig. Sollte trotz sorgfältiger Lieferung ein Mangel auftreten, so ist De.mem-GeUTec dieser innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mit genauer Bezeichnung des Mangels zu melden. Beschädigte Verpackung ist sofort bei Anlieferung dem Spediteur zu melden und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen, siehe Abschnitt 5.-Gefahrenübergang.
Von allen Haftungsbegrenzungen und -freizeichnungen, sowie der Verkürzung der Verjährung sind solche Ansprüche ausgenommen, die aus (a) der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder (b) grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden folgen oder (c) die Verkäuferin eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Vorbehaltlich der Ausnahmen ist die maximale Schadenssumme der übrigen Ansprüche auf 5% des Nettokaufpreises begrenzt.
13. Inkassorecht
Verkäufer der De.mem-GeUTec sind nur bei Vorlage einer gültigen Inkassovollmacht zum Inkasso berechtigt. Diese Inkassovollmacht ist auf den Einzelfall beschränkt und bedarf jeweils einer Neuausstellung, sie ist nicht übertragbar. Der Kunde handelt auf eigenes Risiko, wenn er Zahlungen an eine andere Bankverbindung als im Vertrag/Rechnung angegeben tätigt.
14. Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungs-/Lieferdatum und grundsätzlich ohne Abzug zu begleichen; bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen mit einem Skonto von 2% auf den Nettopreis des Materials. Dies gilt nicht wenn projektbezogen andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Auf Dienstleistungen und Arbeitsstunden wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
Nach verstreichen der jeweiligen Frist tritt automatisch Zahlungsverzug ein ohne dass dies gesondert angemahnt werden muss. De.mem-GeUTec ist dann sofort berechtigt Zinsen in Höhe von 5% über banküblichen Kontokorrentzinsen, sowie Mahnspesen zu berechnen. Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Lieferungen zzgl. der Fracht-, Verpackungs- oder/und Portokosten. Zahlungen mit Scheck werden nur zahlungshalber angenommen, Wechsel sind ausgeschlossen. De.mem-GeUTec behält sich vor, vom Kunden Vorauskasse zu verlangen, insbesondere bei Sonderanfertigungen. Verkäufe, welche über Internet-Kontakt zustande kommen, erfolgen grundsätzlich nur gegen
Vorauskasse, wobei De.mem-GeUTec nach Zahlungseingang sofort die Lieferfreigabe an den Lieferanten tätigt.
15. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von De.mem-GeUTec die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. Der Kunde ist nur berechtigt, die Aufrechnung zu erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht einschließlich des aus § 369 HGB geltend zu machen, wenn die entsprechende Forderung unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Gesetzlich nicht abdingbare Verbraucherrechte werden durch die Bestimmung dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt.
Auf das Vertragsverhältnis anwendbar sind die Bestimmungen dieses Vertrages und ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der De.mem-GeUTec, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist.
Der Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Essen.